Fluggastrechteverordnung gilt auch für Firmentarife

Fluggastrechteverordnung gilt auch für Firmentarife

Laut der Fluggastrechteverordnung stehen Passagieren bei Nichtbeförderungen, Annullierungen oder Verspätungen gewisse Ansprüche zu. Da Fluggesellschaften mit Firmentarifen, sogenannten „Corporate Net Rates“, laut dem Bundesgerichtshof (BGH) ebenfalls ein wirtschaftliches Interesse verfolgen, müssen auch im Falle dieser Tarife entsprechende Entschädigungen geleistet werden.

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