Da sein Flug von Salzburg nach Berlin aufgrund eines Streiks nicht durchgeführt wurde, forderte ein Reisender € 250 Entschädigung von Eurowings. Die Airline verwies zwar auf „außergewöhnliche Umstände“, doch nach der Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kann Eurowings in diesem Fall „nicht behaupten, es habe keinerlei Einfluss auf diese Maßnahmen", wenn Beschäftigte für bessere Arbeitsbedingungen streiken. Somit hat auch das Argument der Fluggesellschaft, man habe alle Möglichkeiten genutzt, um die Folgen des Streiks zu begrenzen, keinen Bestand.